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OLG Düsseldorf, 15.02.1984 - 5 UF 124/83 |
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Kurzfassungen/Presse
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Rechtskraft; Nachforderungsklage; Zugewinn
Papierfundstellen
- FamRZ 1984, 795
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.02.1962 - IV ZR 156/61
Umfang der Rechtskraft
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.1984 - 5 UF 124/83
Daraus folgt, daß die Rechtskraft eines Urteils über einen Teilanspruch grundsätzlich nur diesen Teil erfaßt und sich nicht auf den nicht eingeklagten Rest des Anspruchs erstreckt (vgl. BGHZ 34, 337, 339; BGHZ 36, 365, 367; BGH, NJW 1979, 720 [hier: IV (415) 126 c] ..).Zwar wird über den gesamten prozessualen Anspruch entschieden, wenn dieser nicht teilbar, also einer Teilklage nicht zugänglich ist (so BGHZ 36, 365 ff., 368, wobei hier dahingestellt bleiben kann, ob es sich bei dem dort entschiedenen Fall tatsächlich um einen unteilbaren Anspruch gehandelt hat); der hier geltend gemachte Anspruch auf Zugewinnausgleich ist jedoch teilbar.
- BGH, 25.09.1978 - VII ZR 281/77
Rechtskraftwirkung eines Urteils - Voraussetzungen für die Annahme eines …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.1984 - 5 UF 124/83
Daraus folgt, daß die Rechtskraft eines Urteils über einen Teilanspruch grundsätzlich nur diesen Teil erfaßt und sich nicht auf den nicht eingeklagten Rest des Anspruchs erstreckt (vgl. BGHZ 34, 337, 339; BGHZ 36, 365, 367; BGH, NJW 1979, 720 [hier: IV (415) 126 c] ..).In diese Richtung weist auch das Urteil des BGH (NJW 1979, 720 [hier: IV (415) 126 c]).
- BGH, 27.02.1961 - III ZR 16/60
Umfang der Rechtskraft
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.1984 - 5 UF 124/83
Daraus folgt, daß die Rechtskraft eines Urteils über einen Teilanspruch grundsätzlich nur diesen Teil erfaßt und sich nicht auf den nicht eingeklagten Rest des Anspruchs erstreckt (vgl. BGHZ 34, 337, 339; BGHZ 36, 365, 367; BGH, NJW 1979, 720 [hier: IV (415) 126 c] ..).
- BGH, 08.05.1996 - XII ZR 8/95
Anforderungen an die Individualisierung des Anspruchs in einem Mahnbescheid
a) Es bedarf keiner Entscheidung, ob eine Nachforderungsklage auf weiteren Zugewinnausgleich auch dann zulässig sein kann, wenn ihr im Erstverfahren eine verdeckte Teilklage vorausgegangen ist (bejahend: OLG Düsseldorf FamRZ 1984, 795 entgegen BGHZ 34, 337 ff). - BGH, 15.06.1994 - XII ZR 128/93
Zulässigkeit einer Teilklage
Der Anspruch auf Ausgleich des Zugewinns ist jedoch gemäß § 1378 BGB auf Zahlung einer Geldsumme gerichtet und daher teilbar (OLG Düsseldorf FamRZ 1984, 795, 796, insoweit bestätigt durch Senatsurteil vom 15. Mai 1985 - IVb ZR 21/84 - nicht veröffentlicht). - OLG Hamm, 22.10.1998 - 2 UF 9/98 Ein solcher Anspruch ist von der Rechtsprechung (BGH FamRZ 1984, 795; 1989, 850) anerkannt worden für den Fall, daß ein Elternteil, der seiner Unterhaltspflicht gegenüber seinem minderjährigen Kind gemäß § 1606 Abs. 3 BGB bereits durch die Betreuung des Kindes genügt, zusätzlich den Barunterhalt für das Kind erbringt anstelle des anderen Elternteils, der seiner Barunterhaltsverpflichtung trotz bestehender Leistungsfähigkeit nicht nachkommt.
- BGH, 15.05.1985 - IVb ZR 21/84
Definition und Wirkung einer Teilklage - Umfang des Prüfungsrechts in der …
Das Urteil ist veröffentlicht in FamRZ 1984, 795.